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Ein Mitarbeiter meldet sich auffällig oft am Montag krank. Ein anderer trägt Stunden ein, die niemand im Betrieb bestätigen kann. Oder Sie hören, dass jemand während der Krankschreibung auf einer fremden Baustelle steht. Ein Verdacht ist schnell da – und mit ihm die Unsicherheit, was Sie prüfen dürfen und was nicht. Dieser Beitrag zeigt, woran Sie Arbeitszeitbetrug erkennen, was Sie intern klären können und wo eine Ermittlung durch eine Detektei ansetzt.

Typische Anzeichen

Kein einzelnes Anzeichen beweist etwas. Aufmerksam sollten Sie werden, wenn sich mehrere davon über Wochen wiederholen:

  • Krankmeldungen mit Muster: Sie häufen sich vor Wochenenden, um Feiertage oder unmittelbar nach abgelehnten Ferienwünschen.
  • Stundenrapporte, die nicht aufgehen: Die eingetragenen Zeiten passen nicht zu Zugangsprotokollen, Fahrzeugdaten oder Kundenterminen.
  • Unbestätigte Außentermine: Kunden erinnern sich nicht an Besuche, die im Rapport stehen, oder nennen deutlich kürzere Zeiten.
  • Hinweise aus dem Umfeld: Kollegen, Kunden oder Lieferanten berichten, dass jemand während der Krankschreibung anderswo arbeitet oder ein eigenes Geschäft betreibt.
  • Private Erledigungen in der Arbeitszeit: Arztbesuche, Einkäufe und Behördengänge häufen sich, ohne dass die Zeit nachgeholt oder eingetragen wird.
  • Firmenfahrzeug an fremden Orten: Das Fahrzeug wird regelmäßig dort gesehen, wo kein Auftrag stattfindet.
  • Sinkende Erreichbarkeit im Homeoffice: Antworten kommen mit großer Verzögerung, Anrufe werden nicht angenommen, Aufgaben bleiben liegen.

Was Sie selbst prüfen können, bevor Sie ermitteln lassen

Vieles lässt sich aus Unterlagen klären, die Sie ohnehin führen. Vergleichen Sie die Stundenrapporte über einige Monate mit dem, was der Betrieb sonst festhält: Zutrittsprotokolle, Kalendereinträge, Fahrtenbuch, Auftragsdaten, Kassenbelege. Achten Sie dabei auf Muster und nicht auf einzelne Abweichungen – ein einmal vergessener Eintrag ist kein Betrug.

Halten Sie Ihre Beobachtungen schriftlich fest, mit Datum und Quelle. Und suchen Sie das Gespräch, sobald Sie eine sachliche Grundlage haben. Manche Auffälligkeit hat eine harmlose Erklärung, etwa eine Absprache mit dem früheren Vorgesetzten, von der niemand mehr weiß.

Wichtig ist, was Sie dabei nicht tun sollten: keine heimlichen Kameras im Betrieb, kein Mitlesen privater Nachrichten, keine Ortung von Privatgeräten. Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden gelten auch bei einem Verdacht, und Beweise, die unrechtmäßig beschafft wurden, können sich später gegen Sie wenden. Bevor Sie arbeitsrechtliche Schritte wie eine Verwarnung oder eine Kündigung einleiten, stimmen Sie das Vorgehen mit einem Anwalt ab.

Was eine Ermittlung leistet

Wenn interne Prüfungen den Verdacht erhärten, aber nicht klären, setzt die Ermittlung an. Kern ist in der Regel eine Observation über mehrere Tage, weil ein einzelner Tag wenig aussagt: Wer am Dienstag zu Hause bleibt, kann tatsächlich krank sein. Wer an fünf Tagen um acht Uhr zur fremden Werkstatt fährt, eher nicht.

Wir dokumentieren Zeiten, Wege und Aufenthaltsorte lückenlos und fertigen Foto- und Videoaufnahmen an, wo dies zulässig ist – also im öffentlichen Raum und in dem Umfang, der für den konkreten Verdacht verhältnismäßig ist. Was nicht zum Auftrag gehört, wird nicht festgehalten. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht, der Beobachtungen und Belege sauber trennt. Wir dokumentieren so, dass die Ergebnisse als Beweismittel eingesetzt werden können; ob und wie das im Einzelfall geschieht, klären wir mit Ihnen oder Ihrem Anwalt.

Eine Ermittlung kann auch entlasten. Bestätigt sich der Verdacht nicht, wissen Sie das ebenfalls – und können das Thema schließen, bevor es das Vertrauen im Team beschädigt.

So läuft ein Auftrag ab

Am Anfang steht ein vertrauliches Erstgespräch: Sie schildern den Verdacht, wir stellen Rückfragen und sagen offen, ob eine Observation im konkreten Fall sinnvoll und rechtlich vertretbar ist. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem geplanten Umfang, der Dauer und den Kosten. Der Einsatz läuft in dem vereinbarten Rahmen, mit Zwischeninformation, wenn sich etwas Wesentliches ergibt. Zum Abschluss bekommen Sie den Bericht und, auf Wunsch, eine Besprechung der nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Merkt der Mitarbeiter etwas?
Eine Observation ist darauf angelegt, unbemerkt zu bleiben. Verhält sich die Person auffällig wachsam, brechen wir eher ab, als den Einsatz zu gefährden, und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Was kostet eine Ermittlung?
Das hängt von der Dauer, der Zahl der eingesetzten Ermittler und dem Aufwand vor Ort ab. Sie erhalten vorab ein Angebot mit einem klaren Rahmen. Wird absehbar, dass dieser nicht ausreicht, sprechen wir mit Ihnen, bevor weitere Kosten entstehen.

Was passiert mit dem Bericht?
Er gehört Ihnen. Wir geben ihn ausschließlich an Sie oder an die von Ihnen benannten Personen heraus, etwa Ihren Anwalt. Unterlagen, die nach Abschluss nicht mehr benötigt werden, vernichten wir nach Absprache.

Ein Verdacht belastet, solange er offen ist. Schildern Sie uns Ihren Fall – vertraulich und unverbindlich. Mehr zu unserer Arbeit als Detektei in Zürich und der Schweiz finden Sie auf der Leistungsseite, oder Sie schreiben uns direkt über das Kontaktformular.